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   LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12   

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https://dejure.org/2015,18870
LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12 (https://dejure.org/2015,18870)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.03.2015 - 2 O 205/12 (https://dejure.org/2015,18870)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. März 2015 - 2 O 205/12 (https://dejure.org/2015,18870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Restwerts eines Taxis im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schädiger/Versicherer hat Standgeldkosten zu erstatten -> Weiter sind Kosten für Umrüstung des... | EE Eigenersparnis-Abzug; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Schadenminderungspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Ersatzbeschaffung darf nicht zu lange dauern - Längere Wartedauer wegen Neuwagen zahlt Versicherung nicht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07

    Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten für eine bestimmte Mietzeit i.R.e.

    Auszug aus LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
    Sie richtet sich in der Regel nach der notwendigen Dauer einer Reparatur bzw. im Totalschadensfall nach dem Zeitraum, der für eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist (OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 4 - zitiert nach juris).

    Ob und in welchem Umfang darüber hinaus weitere Zeiträume zu Gunsten des Geschädigten angemessen sind, kann nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falles entschieden werden (OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 4 - zitiert nach juris).

    Unter diesen Umständen geht das Gericht unter Berücksichtigung des ihm gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Schätzungsermessens davon aus, dass dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungszeitraum wegen der besonderen Situation am Jahresende noch zumindest drei weitere Tage hinzuzurechnen sind (vgl. OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, I-1 U 99/07, Rn. 10 - zitiert nach juris).

    Dieser Wert lässt allerdings Abweichungen nach oben und unten grundsätzlich zu (vgl. OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 20 - zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07

    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der

    Auszug aus LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
    Nach diesen Grundsätzen darf ein Eigentümer eines total beschädigten Fahrzeugs grundsätzlich Mietwagenkosten nur für den Zeitraum vom Schädiger beanspruchen, in dem ihm die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt bei unverzüglichen Bemühungen möglich gewesen wäre (OLG Celle v. 24.10.2007, 14 U 85/07, Versicherungsrecht 2009, 276 (276 f.) - zitiert nach juris).

    Nach Zugang des Gutachtens war der Klägerin noch eine Überlegungsfrist von weiteren zwei Tagen zuzubilligen, so dass der Wiederbeschaffungszeitraum grundsätzlich am 24.12.2011 begann (vgl. OLG Celle v. 24.10.2007, 14 U 85/07, VersR 2009, 276 (277) - zitiert nach juris).

  • OLG München, 27.11.1975 - 24 U 813/75

    Neuwagenbestellung; Wirtschaftlicher Totalschaden; Mietfahrzeug;

    Auszug aus LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
    Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München v. 27.11.1975, 24 U 813/75, Rn. 32 - zitiert nach juris).

    Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München v. 27.11.1975, 24 U 813/75, Rn. 39 - zitiert nach juris).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
    Hierbei sind die Kosten zu ersetzen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (BGH v. 02.03.1982, VI ZR 35/80, Rn. 9 - zitiert nach juris).
  • KG, 03.02.1986 - 12 U 3774/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung durch Einsatzfahrzeug

    Auszug aus LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
    Letzterer beträgt, wenn Ersatz für einen gebrauchten Pkw zu beschaffen ist, in der Regel 14 Tage (KG v. 03.02.1986, 12 U 3774/85, VersR 1987, 822 (822) - zitiert nach juris).
  • AG Bonn, 03.05.2016 - 104 C 101/15

    Dauer der Nutzungsausfall-Entschädigung

    Der Unfallgeschädigte hat dabei die Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach allgemeiner Auffassung nach Treu und Glauben von einem ordentlichen Menschen getroffen werden müssten, um den Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern, wobei für einen schuldhaften Verstoß gegen diese Obliegenheiten der Schädiger beweispflichtig ist (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).

    Dieser normale Wiederbeschaffungszeitraum setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer (kurzen) Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeugs (OLG München, Urteil vom 27.11.1975 - 24 U 813/75; OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 14 U 85/07; LG Duisburg, Urteil vom 06.03.2015 - 2 O 205/12).

  • LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges als Kosten der Schadensbehebung

    Diese normale Wiederbeschaffungsfrist setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer - kurzen - Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges (OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 -, Rn. 9, juris; LG Duisburg, Urteil vom 06. März 2015 - 2 O 205/12 -, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2015 - 13 S 12/15 -, Rn. 24, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVO Rn. 37 m.w.N.).
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